Qualifizierungschancengesetz
Die Digitalisierung und der demografische Wandel beschleunigen die Veränderungen am Arbeitsmarkt und führen zu steigendem Qualifikationsbedarf bei Arbeitnehmer*innen. Mit dem Qualifizierungschancengesetz reagiert die Bundesregierung auf diesen Bedarf und baut die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte aus. Erfahren Sie mehr zum Qualifizierungschancengesetz.
Zuschüsse nach SGB II und SGB III
Informationen über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung erhalten Sie in der Dienststelle der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt. Bitte bedenken Sie, dass die Zuschüsse vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen! Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördert die öffentliche Hand die berufliche Eingliederung von Arbeitslosen. Nähere Informationen über Ihre Fördermöglichkeiten erhalten Sie von Ihrer Vermittlungs- und Beratungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter. Weitere Informationen zum Thema AVGS finden Sie hier.
Bildungsgutschein
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Bildungsgutschein erhalten, mit dem Sie an einer Weiterbildungsmaßnahme eines Bildungsträgers kostenlos teilnehmen können. Ob Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen, entscheidet die örtliche Agentur für Arbeit. Auf der Seite der Arbeitsagentur finden Sie ausführliche Informationen. Auch wir beraten Sie gerne!
Bildungsprämie
Die Bundesregierung unterstützt die Bereitschaft der Bürger, durch private Investitionen in ihre berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen. Zu diesem Zwecke führte sie eine „Bildungsprämie“ ein. Ein Kostenzuschuss bis zu € 500 ist möglich. Hier gibt es Informationen zur Bildungsprämie.
Aufstiegs-BAföG
Das in der Vergangenheit mehrfach erweiterte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) fördert die Vorbereitung auf über 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister*in, Fachwirt*in, Techniker*in, Erzieher*in oder Betriebswirt*in. Es richtet sich an Bildungswillige, die sich berufsbegleitend oder in Vollzeit neue Karrierechancen erarbeiten möchten. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
WeGebAU
Die Arbeitsagentur bietet über das Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen“ (WeGebAU) insbesondere älteren Beschäftigten und jüngeren Erwerbspersonen ohne Berufsabschluss finanzielle Unterstützung für eine qualifizierende Weiterbildung an. Auch deren Arbeitgeber werden bezuschusst. Hier finden Sie weitere Informationen. Sprechen Sie uns an – wir entwickeln passgenaue Konzepte für Sie.
Schüler-BAföG
Für Schüler an den DAA-Berufsfachschulen im Gesundheitsbereich gilt das vom Einkommen der Eltern abhängige Schüler-BAföG. Es muss nicht zurückgezahlt werden und wird im Einzelfall auch über das 30. Lebensjahr hinaus gewährt. Mehr Informationen zum BAföG auf www.bafoeg.de und www.bafoeg-rechner.de sowie über die gebührenfreie Info-Hotline 0800 2236341.
Bildungskredit
Mit dem zinsgünstigen Bildungskredit unterstützt die Bundesregierung die Finanzierung Ihrer schulischen Ausbildung oder Ihres Studiums. Auszubildende an den DAA-Berufsfachschulen können ihn auch zusätzlich zum BAföG in Anspruch nehmen. Die Förderung in Höhe von bis zu € 7.200 erfolgt maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres. Weitere Informationen auf www.bildungskredit.de oder über die gebührenfreie Info-Hotline 0800 2236341.
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Zeitsoldat*innen werden durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr gefördert. Ziel ist es, die Soldatinnen und Soldaten auf ihren Einstieg in das zivile Erwerbsleben optimal vorzubereiten. Sie können während oder nach der Dienstzeit externe Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, z. B. Berufsorientierungsseminare, Sprach- und Computerkurse, (Berufs-) Schulabschlüsse, Aufstiegsfortbildungen und vieles mehr.