Geförderte Ausbildungen für Rehabilitanden
bbA und Reha koop für Menschen mit Behinderung nach § 117 SGB III
Ziele der bbA sind der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung und die anschließende Aufnahme einer Arbeit. Teilnahmevoraussetzung ist die Genehmigung der Agentur für Arbeit. Die Auszubildenden erhalten Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Ausbildung und während der gesamten Ausbildungsdauer.
Dazu gehören die Abklärung der Berufswahl, das Erstellen aktueller Bewerbungsunterlagen (bei Bedarf), Unterstützung bei der Bewerbung, Förderunterricht zur Aufarbeitung der Berufsschulunterrichts, individuelle Betreuung bei Lernschwächen, Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen, durchgängige sozialpädagogische Begleitung (z. B. Beratung bei Problemen), Unterstützung bei der Bewerbung um einen Arbeitssplatz.