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Nachholen des Berufsabschlusses

Vorbereitung auf die IHK-Externenprüfung

Wer in der heutigen Arbeitswelt eine langfristige Perspektive haben will, muss als Grundvoraussetzung einen beruflichen Abschluss nachweisen können.

Das Berufsbildungsgesetz bietet für langjährige Berufspraktiker die Möglichkeit, nachträglich einen staatlichen Berufsabschluss zu erlangen. Hierauf bereitet Sie unser Kurs umfassend vor. Sie erlernen die fachtheoretischen Inhalte des gewünschten Berufsbildes und werden gezielt für die IHK-Abschlussprüfung fit gemacht.

Voraussetzungen

Gemäß Berufsbildungsgesetz (§45 Abs. 2) können Sie Ihren gewünschten Berufsabschluss nachholen, wenn Sie mindestens das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit eines Berufsbildes an Berufspraxis verfügen (z. B. 4,5 Jahre Praxis als Kaufmann*frau für Büromanagement).
Die Zulassung erfolgt mittels Zulassungsantrag bzw. Abstimmung mit der zuständigen IHK.